Neustart


Wer sich selbstständig macht, kann scheitern. 

Das ist Teil des unternehmerischen Risikos und lässt sich 

nicht gänzlich ausschließen.
Die Frage ist, wie geht es danach weiter?







Die insolvenzgefährdete GmbH kann auch der Neuanfang Ihrer beruflichen Zukunft sein, wenn Sie die richtigen Entscheidungen treffen. Um den Kopf für einen Neustart freizubekommen, sollten Sie dafür sorgen, dass Sie mit Ihrem alten Unternehmen wirklich abgeschlossen haben und es keine Altlasten gibt, die Sie bei der Neugründung belasten können. Machen Sie sich allerdings bewusst, dass Ihre zweite Gründung noch besser vorbereitet sein will, als die erste. Es sollte sichergestellt sein, dass Ihr neues Unternehmen nicht durch den Ballast der alten GmbH gefährdet wird.

Es gibt keine Sperre für Selbstständige, die mit ihrer GmbH  Schulden gemacht oder Insolvenz angemeldet haben. 

Allerdings ist der Neuanfang in Deutschland danach auch nicht immer ganz einfach. Wir unterstützen Sie dabei, sich neu aufzustellen und die passende neue Firma zu gründen. Dabei gehen wir eingehend auf Ihre Bedürfnisse ein und analysieren mit Ihnen gemeinsam Ihre wirtschaftliche Situation. So finden wir die passende Lösung für Sie.

In den vergangenen Jahren konnten wir bereits vielen Klienten helfen, sich in Ländern der EU, der Schweiz oder USA neu aufzustellen oder vor der Insolvenz schützen.

  • Firmengründung in Irland – Irland Limited (Ltd.)
  • Firmengründung in Rumänien – Rumänische S.R.L.
  • Firmengründung in den USA – US LLC oder US INC
  • Firmengründung in der Schweiz
  • Schweizer GmbH oder Schweizer AG im Steuer günstigen Kanton Zug. Unser Favorit, weil kurze Entfernung und man spricht deutsch!

Kontaktieren Sie uns dazu für ein unverbindliches Erstgespräch.



 
 
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