Nehmen Sie bei drohender Insolvenz professionelle, betriebswirtschaftliche Hilfe in Anspruch. Erfahrungsgemäß werden Sanierungschancen dadurch vertan, dass sich Betroffene zu spät helfen lassen. Das Prinzip Hoffnung ist ein schlechter Ratgeber.
Wir bieten Ihnen die für Ihre aktuelle Situation beste Möglichkeit.
Nutzen Sie unsere Expertise und handeln Sie schnell.
Sanierung außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens
Seit Januar 2021 gilt das neue Unternehmensstabilisierungs- und Restruk-turierungsgesetz (StaRUG). Dieses neue Sanierungsrecht bietet die Möglichkeit, Verbindlichkeiten auch gegen den Willen einzelner Gläubiger zu reduzieren. Von Vorteil ist auch, dass nicht alle Gläubiger in den Vergleich einbezogen werden müssen und dass das Verfahren nicht zwangsläufig veröffentlicht werden muss. Voraussetzung für die Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens ist, dass die Krise des Unternehmens noch nicht weit fortgeschritten ist. Deshalb ist auch hier schnelles und frühzeitiges Handeln erforderlich.
Sanierung innerhalb des Insolvenzverfahrens
Sollte eine Einigung mit den Gläubigern scheitern, ist eine Sanierung auch ohne Zustimmung der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens möglich. Das Insolvenzrecht bietet umfassende Sanierungsmöglichkeiten. Für das Unternehmen und die Gläubiger kann ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung die beste Lösung sein.
Während des Insolvenzverfahrens ist das Unternehmen unter anderem vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger oder der Verwertung von Sicherungsgut, welches für den Geschäftsbetrieb erforderlich ist, geschützt. Das Verfahren öffnet den Weg für Forderungsverzichte der Gläubiger. Zugleich wird auch die Liquidität des Unternehmens durch verschiedene Instrumente gestützt.
Ein betriebswirtschaftliches Sanierungskonzept ist im Rahmen einer Sanierung unverzichtbar!
Wenn Sie die Sanierung in eigenem Namen anstreben, begleiten und betreuen wir Sie je nach Bedarf.
Oder wir übernehmen Ihre GmbH und sanieren in Eigenregie.
Und im Erfolgsfall steht es Ihnen frei, die sanierte GmbH wieder zurückzunehmen.
Egal für welche Variante Sie sich entscheiden, bei uns sind Sie bestens aufgehoben.
Ablauf des Sanierungsprozesses